Bad Klosterlausnitz ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises im deutschen Bundesland Thüringen und erfüllende Gemeinde für weitere neun Gemeinden der Umgebung.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
3384 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07639
Vorwahl
036601
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bad Klosterlausnitz gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Bebauungsplanung, insbesondere in der Nachbarschaft und unmittelbar angrenzenden Gebieten.
- Ein circa 100.000 Quadratmeter großes Entwicklungsgrundstück in Weißenborn, unmittelbar angrenzend an Bad Klosterlausnitz, wird für den Bau eines neuen Wohnquartiers genutzt. Die Erschließungsplanung und Ausschreibung wurden Ende 2022 abgeschlossen, und die Bauarbeiten für die Erschließung des Quartiers begannen im Frühjahr 2023.
- Es gibt Pläne für seniorengerechtes Apartmentwohnen auf zwei Freiflächen in zentraler Lage des Kurortes Bad Klosterlausnitz. Der Planungs- und Abstimmungsprozess mit der Gemeinde ist im Gange.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.